Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Fast jeder von uns nutzt mehr oder weniger häufig ein Kraftfahrzeug, sei es privat oder beruflich. Insoweit besteht ein nicht ganz unwahrscheinliches Risiko ggf. auch unverschuldet in rechtliche Streitigkeiten zu geraten, sei es aufgrund eines Verkehrsunfalles, sei es im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder sei es beim Erhalt eines Schreibens der Bußgeldbehörde bzw. der Polizei. In allen Bereichen ist die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwaltes angezeigt, um eigene Rechte effektiv durchzusetzen oder aber das Handeln der Strafverfolgungsbehörden sowie Bußgeldstellen auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Selbst Gerichte haben geurteilt, dass es zum Beispiel im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles fahrlässig sei, keinen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu beauftragen, da Haftpflichtversicherer häufig zu Lasten der Geschädigten versuchen, rechtlich zustehende Ansprüche abzulehnen oder zumindest zu kürzen.

Das OLG Frankfurt fand zu dieser Problematik klare und sehr deutliche Worte:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. vom 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Jeder Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalles hat das Recht, im Rahmen der Schadensabwicklung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dessen Kosten hat der gegnerische Haftpflichtversicherer vollumfänglich zu erstatten. Der Geschädigte darf bei einem Verkehrsunfall, egal wie hoch der entstandene Schaden ist, unverzüglich einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche einschalten. Das OLG Frankfurt sieht es aufgrund der immer komplizierter werdenden Abwicklung und der unübersichtlichen Rechtsprechung zu den diversen Schadenpositionen geradezu als Muss an, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, um wirklich alle berechtigten Ansprüche auch durchsetzen zu können.
Hierfür ist es nicht erforderlich, dass der Haftpflichtversicherer zögerlich reguliert oder sich mit der Zahlung des Schadens in Verzug befindet. Rechtsanwaltskosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall durch den Haftpflichtversicherer in jedem Fall ersetzt werden. Auch sollte stets ein, von den Versicherungen unabhängiger Gutachter mit der Schätzung des Schadens beauftragt werden, um eine korrekte Schadensermittlung sicherzustellen. Die Tricks und der Erfindungsreichtum der Versicherer, um zu Lasten der Geschädigten zu sparen, sind vielseitig.

Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder in einem Bußgeldverfahren können bereits kleinste, wohl gemeinte Äußerungen des Beschuldigten in einer Strafsache oder des Betroffenen in einer Bußgeldsache nicht unerhebliche Auswirkungen auf das gesamte Verfahren haben. Deswegen sollte ein Fahrzeugführer zunächst eher zurückhaltend auf unterbreitete Vorwürfe reagieren und zunächst lieber Angaben zum Tatvorwurf verweigern. Nur die Einschaltung eines Rechtsanwaltes stellt sicher, über die gleichen Erkenntnisse im Verfahren zu verfügen, wie die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldbehörde.
Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen, den Inhalt der Akte sowie die Rechtslage mit der Mandantschaft umfassend besprechen und hiernach ggf. Einlassungen zum jeweiligen Vorwurf abgeben. Nur so ist sichergestellt, dass die Ermittlungsbehörden als auch der Beschuldigte oder Betroffene auf Augenhöhe agieren und die Rechte des Mandanten jederzeit gewahrt werden.

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