Medien- & Urheberrecht

Medien- und Urheberrecht

Das Medienrecht umfasst Teilbereiche der drei großen Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und konzentriert diese auf den Bereich der Medien. Unter diesem Oberbegriff firmieren gemeinhin das klassische Presserecht, das Urheberrecht und das Recht der „neue Medien“, auch als „Internetrecht“ bezeichnet.

Als Anwälte für Medienrecht stellen wir den bestmöglichen Schutz des geistigen Eigentums von Kreativen und Rechteinhabern sicher und sorgen für eine konsequente Verteidigung der jeweiligen Rechtsposition. Neben der Beratung zu urheberrechtlichen Fragen und Problemen prüfen wir für Sie, ob bevorstehende Veröffentlichungen fremde Rechteinhaber in ihren Rechtspositionen beinträchtigen könnten und zeigen in diesem Zusammenhang Wege und Strategien auf, wie mögliche Inanspruchnahmen bereits im Vorfeld vermeiden können. Sollten Sie bereits in Anspruch genommen worden sein, helfen wir Ihnen bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche.

Sollten Sie Betroffener falscher oder ehrrühriger Tatsachenbehauptungen in der Presse, im Internet oder in anderen Medien sein oder eine derartige Rechtsverletzung in Aussicht stehen oder wollen Sie eine solche Inanspruchnahme vermeiden, beraten wir Sie umfassend und setzen Ihre Ansprüche bei Bedarf außergerichtlich- und gerichtlich durch. Hierbei analysieren wir Ihren individuellen Fall und prüfen mögliche Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Gegendarstellung, Richtigstellung oder Geldentschädigungs- und Schadensersatzansprüche.

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