Bau- & Immobilienrecht

Bau- & Immobilienrecht

Die Kanzlei Schoch und Topel ist weit über die Grenzen Sachsens hinaus als kompetente Ansprechpartnerin für das Baurecht und das Immobilienrecht allgemein bekannt.

Wir vertreten Bauträger, große und kleine Handwerksfirmen, Architekturbüros, Bauingenieure und private Bauherren; dies auch gegenüber der öffentlichen Hand.

Darüber hinaus, steht unsere Kanzlei zur Überprüfung von Verträgen im Zusammenhang mit Bauarbeiten ebenso zur Verfügung, wie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wir empfehlen eine anwaltliche Beratung rechtzeitig vor Ablauf von Gewährleistungsfristen, um Mängel zu dokumentieren und vor Ablauf der Verjährung durchsetzen zu können.

Unsere Empfehlung an sämtliche am Bau Beteiligte lautet: Dokumentieren Sie die einzelnen Abschnitte des Bauvorhabens so detailliert wie möglich und bestehen Sie auf schriftliche Dokumentation sämtlicher mündlicher Absprachen. Bevor jedoch aus Unwissenheit Fehler bei der Verfassung von Nachträgen, Mängelrügen oder Vertragsänderungen ein Problem werden, empfiehlt sich ein kurzer Beratungstermin, der Ihnen viel Mühe, Geld und Ärger ersparen kann.

Im Bereich des Immobilienrechts beraten wir unter anderem beim Abschluss von Kaufverträgen, Mängelrügen im Zusammenhang mit Immobilienkäufen und der Rückabwicklung oder der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen.

Auch insoweit gilt, dass eine Beratung im Vorfeld sich häufig auszahlt.

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