Miet-, Pacht- & WEG-Recht
Wir vertreten zahlreiche Hausverwaltungen, Eigentümer und Mieter. Der Umstand, dass wir jede mietrechtliche Auseinandersetzung sowohl aus Vermieter- als auch aus Mieterperspektive kennen, führt dazu, dass Sie von uns jederzeit objektive und auf jahrelanger Expertise gestützte Empfehlungen und zielgerichtete Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche erwarten können und erhalten werden.
Das Mietrecht ist vielfältig: Kündigungen, Eigenbedarfskündigungen, Mieterhöhungen und Schönheitsreparaturen oder die Wiedererlangung der Kaution nach Auszug sind häufige Themen. Unser besonderes Augenmerk gilt jedoch auch Gewerbemietverträgen, welche wir für Sie bedarfsgerecht ausarbeiten und überprüfen, dies gilt insbesondere für Arztpraxen, Kanzleien oder andere Gewerbetreibende.
Wir beraten und vertreten Miteigentümer von Eigentumswohnungen und Gemeinschaften von Wohnungseigentümern, bezogen auf Streitigkeiten bei Auslegung von Teilungserklärungen oder der Durchsetzung von Ansprüchen, der Erhebung von Beschlussanfechtungsklagen oder der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen. Häufig empfiehlt sich eine Beratung bereits im Vorfeld von Versammlungen, um Beschlussfassungen zu erwirken, die den Interessen der Mandanten entsprechen, statt im Nachgang zu fristgebundenen Beschlussanfechtungsklagen gezwungen zu sein.