Straf- &
Ordnungswidrigkeitenrecht


Strafrecht

Wird in Deutschland ein Verdächtiger für das Begehen einer Straftat durch die Polizei ermittelt, so wird im Rahmen eines Strafverfahren (auch Strafprozess) ermittelt, ob es sich dabei tatsächlich um den Täter handelt.

Kann die Unschuld des Angeklagten nachgewiesen werden, wird das Strafverfahren eingestellt. Ist dieser hingegen eindeutig als Täter überführt, legt das Gericht eine Strafe fest. Den Strafrahmen für einzelne Taten definiert das Strafgesetzbuch (StGB).

Sind Sie vorgeladen worden oder ist Ihnen ein Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift zugestellt worden? Dann gilt es rasch zu handeln, denn es geht um weit mehr als nur um die Abwendung einer drohenden Geld-oder Freiheitsstrafe. Sie müssen nicht prominent sein, um durch ein öffentliches Strafverfahren erheblichen gesellschaftlichen Schaden davonzutragen.

Wegen der Individualität und Komplexität eines jeden Verfahrens ist es von immenser Wichtigkeit, sich so früh als möglich kompetent beraten und verteidigen zu lassen.

Unsere Aufgabe als Strafverteidiger besteht darin, Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte während des Verfahrens sicherzustellen und Sie in jedem Verfahrensstadium bestmöglich auf die möglichen Verfahrensverläufe vorzubereiten.

Nur, wenn auch Sie als Betroffener einen Überblick und ein Verständnis für die Mechanismen des Strafverfahrens entwickeln, können Sie mit angemessenem Selbstbewusstsein auf staatliche Intervention reagieren.

Wir sind uns der Drucksituation, die ein Strafverfahren für die Betroffenen mit sich bringt, bewusst und können durch genaue Fallanalyse und zielgerichtete Kommunikation mit den Verfolgungsbehörden bereits frühzeitig für eine Einstellung des Verfahrens sorgen und auf diese Weise eine belastende Hauptverhandlung abwenden.

Zu diesem Zweck beantragen wir umgehende Akteneinsicht und erteilen Ihnen eine Abschrift zur gemeinsamen Entwicklung einer realistischen Verteidigungsstrategie.

Sofern Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sind, nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Je früher wir in das Strafverfahren eingreifen können, desto eher können wir die notwendigen Schritte zu einer erfolgreichen Verfahrenserledigung einleiten.

Wir stehen Ihnen dabei als persönliche Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Bußgeldverfahren ist unverzichtbar, um den – insbesondere im Zusammenhang mit straßenverkehrsrechtlichen Verstößen – massenhaft vorkommenden Verstößen mit geringerem Unrechtsgehalt gegen Rechtsnormen Herr werden zu können, ohne hierbei auf strafgerichtliche Sanktionen wie Geld-oder Freiheitsstrafen zurückgreifen zu müssen. Stattdessen sind zur Ahndung sachnahe Verwaltungsbehörden befähigt; in verschiedenen, durch Gesetz ausdrücklich übertragenen Angelegenheiten geschieht dies auch durch die Polizei oder vereinzelt durch die Staatsanwaltschaft.

Hierdurch wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt und die Justiz wird entlastet und dem Betroffenen bleiben die Nachteile eines Strafverfahrens erspart. Eine gerichtliche Kontrolle erfolgt nur dann, wenn der Betroffene mit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht einverstanden ist. Zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verhängung von Geldbußen und Nebenfolgen vorgesehen. Anders als eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe beeinträchtigt die Geldbuße das Ansehen des Betroffenen nicht, sondern stellt lediglich eine eindringliche Pflichtenmahnung dar.

Das Bußgeldverfahren ist wegen der massenhaften Verfahrensabwicklung besonders fehleranfällig und den zuständigen Verwaltungsbehörden unterlaufen häufig Fehler. Es lohnt sich daher, sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen. Selbst, wenn der Verwaltungsbehörde keine Fehler unterlaufen sind, lohnt sich oftmals ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid, da durch eine erfolgreiche Verteidigung z. B. die festgesetzte Geldbuße reduziert oder von einem Fahrverbot abgesehen wird.

Lassen Sie sich als Betroffener daher frühzeitig von unserem erfahrenen Team beraten und holen Sie mit unserer Unterstützung das Optimum aus Ihrem Verfahren heraus.

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