Mandatsablauf

Fragen & Antworten zum Mandatsablauf

Möglicherweise hatten Sie noch nie Kontakt zu einem Rechtsanwalt und sind deshalb etwas unsicher. Vielleicht stellen Sie sich vor der Beauftragung eines Rechtanwaltes Fragen, z. B. ob Sie überhaupt einen Anwalt beauftragen sollen, wie ein Mandatsverhältnis überhaupt zu Stande kommt und letztendlich eine Bearbeitung erfolgt oder scheuen vermeintlich hohe Rechtsanwaltskosten.

Gern möchten wir versuchen, Ihnen hierzu einen kurzen Überblick über ein Mandatsverhältnis und ein paar grundsätzliche Erläuterungen zu geben.

Für ein erstes Gespräch vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin in der Kanzlei oder einen telefonischen Gesprächstermin. Es gibt Fallgestaltungen, in denen es durchaus sinnvoll sein kann, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um sich über die Sach- und Rechtslage ein klares Bild zu verschaffen oder durch eine Beratung einen langen Rechtsstreit zu vermeiden, indem man mit dem Anwalt das weitere strategische Vorgehen abstimmt. Laufende Fristen können ein sehr wichtiger Grund sein, so schnell wie möglich Kontakt mit dem Anwalt aufzunehmen. Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren oder Betroffener in einem Bußgeldverfahren sein, ist es außerordentlich wichtig, so schnell wie möglich Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, um sich durch eine Akteneinsicht vollständige Kenntnis vom Sachverhalt zu verschaffen, bevor man selbst zum Schuldvorwurf Stellung nimmt.

Gern können Sie uns vor einem Gespräch schon die wichtigsten Unterlagen zur Verfügung stellen. So können wir uns bereits vor dem Gespräch einen ersten Überblick verschaffen. Spätestens zum Termin sollten Sie alle Unterlagen des Falles mitbringen, um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten.

Wichtig ist uns, Sie beim Erreichen Ihrer Ziele bestmöglich zu unterstützen. Deshalb sollten Sie sich vor unserer Beauftragung Gedanken darüber machen, was Ihr eigentliches Ziel ist und was Sie erreichen möchten. Auf der anderen Seite ist es natürlich ebenfalls wichtig zu wissen, mit welcher Lösung Sie überhaupt nicht einverstanden wären.

Ein erstes Gespräch dient im Regelfall dazu, den Sachverhalt mit Ihnen zu besprechen und das mögliche weitere Vorgehen zu erörtern, um Ihre gewünschten Ziele bestmöglich zu erreichen. Wichtig ist, dass Sie uns über den gesamten Sachverhalt informieren, nichts verschweigen und ehrlich zu uns sind. Nur dann können wir Sie optimal vertreten und beraten. Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass Sie offen mit uns reden können.

Bei umfangreicheren oder komplizierteren Sachverhalten kann es sein, dass weitere Gespräche oder Termine erforderlich sind, weil ein Lösungsweg nicht im ersten Termin gefunden werden kann. Bestimmte Sachverhalte benötigen eine umfangreiche und gewissenhafte Prüfung der Sach- und Rechtslage.

Wenn Sie uns beauftragen, werden Sie eine Vollmacht unterzeichnen und zugleich einen Mandantenbogen ausfüllen, damit wir alle, für die reibungslose Bearbeitung des Mandats notwendigen Daten zur Ihrer Person erhalten. Mit der Vollmacht können wir sodann für Sie anderen gegenüber tätig werden und in Ihrem Namen kommunizieren.

Sicherlich machen Sie sich vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes Gedanken über Kosten. Was kostet eigentlich ein Anwalt?

Falls keine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt abgeschlossen wird, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - kurz RVG. Für eine erste Beratung wird meist eine Pauschale vereinbart, wobei diese die gesetzlich vorgeschriebenen 190,00 EUR nicht übersteigen darf. Bei einer kurzen Beratung, ohne weitere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten, kann dieser Betrag natürlich niedriger sein.

Für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes gegenüber Dritten wird grundsätzlich eine sogenannte Geschäftsgebühr abgerechnet. Diese erfasst die gesamte außergerichtliche Tätigkeit eines Anwaltes. Die Höhe der Gebühr ist grundsätzlich abhängig vom Streitwert und nicht davon, wie viele Schreiben der Anwalt fertigt oder über welchen Zeitraum er tätig wird. Der Streitwert ist der finanzielle Wert, über den gestritten wird. Je höher der Streitwert, je höher die außergerichtliche Geschäftsgebühr. Unter Umständen können außergerichtlich weitere Kosten entstehen, wie zum Beispiel im Falle einer Einigung. Soweit sich der Gegner mit bestimmten Pflichten oder Zahlungen in Verzug befindet, kann der Gegner unter Umständen verpflichtet sein, die außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls und einem vollständigen Verschulden des Unfallgegners haben Sie immer das Recht, unverzüglich und direkt nach dem Unfall einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diese Kosten hat der gegnerische Haftpflichtversicherer zu erstatten. In bestimmten Rechtsgebieten (Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Verwaltungs- oder Sozialrecht) können streitwertunabhängige Gebühren anfallen.

Die gerichtlichen Gebühren berechnen sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist, ebenfalls nach dem RVG. Auch hier werden die Gebühren grundsätzlich nach dem Streitwert abgerechnet, bis auf schon dargestellte mögliche Ausnahmen. Für unterschiedliche Verfahrensabschnitte und Tätigkeiten entstehen jeweils entsprechende Gebühren. Grundsätzlich ist es so, dass die unterliegende Partei der gewinnenden Partei die Kosten zu erstatten hat. Sollte man vor Gericht nur teilweise erfolgreich sein, erfolgt eine entsprechende Aufteilung der Kosten. Es gibt aber Ausnahmen, wie z.B. im Arbeitsrecht. Dort hat jede Partei bis zur ersten Instanz die Kosten selbst zu tragen, auch wenn die Partei erfolgreich sein sollte.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen für bestimmte Bereiche das Kostenrisiko, unter Umständen auch für Beratungen. Jede Versicherung kann jedoch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Eintrittspflicht und den versicherten Bereich selbstständig regeln. Insoweit werden wir im Rahmen der Mandatsbearbeitung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen, ob diese die Kosten für unsere Tätigkeit übernimmt. Diese Anfrage wäre eigentlich mit Kosten zu Ihren Lasten verbunden, erfolgt durch uns aber kostenfrei.

Soweit Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und Sie sich aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen Rechtsanwalt nicht leisten können, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Soweit sich in der Zukunft Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse jedoch verbessern sollten, kann es sein, dass das Gericht die Hilfe nachträglich aufhebt oder Ratenzahlungen festsetzt.

Wir hoffen, Ihnen einen kurzen aber dennoch hilfreichen Überblick über die Bearbeitung eines Mandats gegeben zu haben. Vor einer Beauftragung, aber natürlich auch im Rahmen der Mandatsbearbeitung stehen wir Ihnen jederzeit sehr gern für Fragen zur Verfügung. Sie können uns jederzeit telefonisch, per E-Mail oder schriftlich kontaktieren. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Uns ist es wichtig, für unsere Mandanten erreichbar zu sein und gemeinsam mit Ihnen Ihre Anliegen kompetent zu bearbeiten.

Informationen